Unsere Wirtschaftsprüfer bieten umfassende Prüfungs- und Beratungsleistungen. Die Prüfung sowie Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen sowie Sonderprüfungen vielfältiger Art sind Leistungen, die unseren Mandanten Sicherheit und ihren Kapitalgebern Vertrauen geben.
Zur Wirtschaftsprüfung gehört selbstverständlich auch die Sicherstellung und Prüfung der formalen Richtigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Betriebswirtschaftliche Prüfungen leisten aber weit mehr.
Unsere Leistungen in der Wirtschaftsprüfung eröffnen die Möglichkeit zu einem konstruktiven Dialog. In enger Abstimmung mit unseren Auftraggebern analysieren wir die Stärken und Schwächen des Unternehmens und prognostizieren Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklungen, auch mit Blick auf die Rechnungslegung.
Dabei verstehen wir uns als echte Partner.
Neben einem risikoorientierten Prüfungsansatz berücksichtigen wir unsere tiefgreifenden Kenntnisse des Unternehmens. Dieses Wissen ergänzen wir durch eigenständige Analysen und vielfältige Erfahrungen in benachbarten Branchen.
Die Erkenntnisse aus Abschlussprüfungen und weitergehenden Analysen sind vielfach auch Grundlage für weitere Prüfungsleistungen, die wir im Rahmen von Sonderprüfungen durchführen. Sonderprüfungen berücksichtigen regelmäßig neben den unternehmensspezifischen Gegebenheiten auch fachliches Know-how aus Einzelgesetzen und besondere Prüfungsaspekte.
Abschlussprüfungen haben für privatwirtschaftliche und kommunale Unternehmen eine große Bedeutung. Als gesetzlicher Abschlussprüfer führen wir neben pflichtmäßigen Prüfungen auch freiwillige Prüfungen und prüferische Durchsichten durch.
Handelsrechtliche Vorschriften bieten Wahlrechte und Gestaltungsmöglichkeiten sowie Wahlrechte im Rahmen der Aufstellung von Abschlüssen. Damit der Abschluss den unternehmensspezifischen Vorstellungen und den gesetzlichen Anforderungen entspricht, beraten wir unsere Mandanten bei der Abschlusserstellung und zeigen die Wirkungsweisen unterschiedlicher Bilanzierungsmöglichkeiten auf.
Sonderprüfungen ergeben sich oftmals im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Transaktionen und weiteren rechtlichen Anforderungen. Durch das Miteinander von Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern unterstützen wir unsere Mandanten nahtlos. Im energierechtlichen Umfeld führen Prüfungen zur Befreiung bzw. Begrenzung von Abgaben und sind damit bares Geld wert. Darüber hinaus prüfen wir Management-Informations-Systeme, die die Geschäftsführung zur Unternehmenssteuerung einsetzt, im Hinblick auf ihre Angemessenheit und Funktionsfähigkeit.
Bußmann, Semer & Müller
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt PartGmbB
Newsletter abonnieren und exzellent informiert bleiben.